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Kalksteinabbau am Plettenberg - Erweiterungsantrag 2018


Foto: Manfred Grohe

Der Plettenberg ist nicht irgendein Hügel, sondern einer der drei Tausender und einer der Charakterberge der Schwäbischen Alb; er bestimmt die Kulisse des Albtraufs wesentlich mit. Diese Kulisse trügt aber. Der Plettenberg gleicht einem hohlen Zahn. Ausgehöhlt hat ihn seit Beginn des 20. Jahrhunderts die lokale Zementindustrie.

Zur Geschichte

Im Jahre 1908 wurde in Balingen eine Zementfabrik eröffnet, die 1909 mit einer Seilbahn mit einem Steinbruch auf dem Plettenberg verbunden wurde; beide wurden 1930 wieder stillgelegt.
1939 wurde die Zementfabrik Rudolf Rohrbach in Dotternhausen gegründet, mit dem Plettenberg und den Ölschiefervorkommen des Albvorlandes als Rohstofflieferanten. Im gleichen Jahr wurde der Plettenberg unter Landschaftsschutz gestellt, der aber bereits mit Ausnahmemöglichkeiten für den Steinbruch versehen wurde.

Spätestens zu dieser Zeit wurde der Widerstreit zwischen Naturschutz und wirtschaftlichem Interesse offiziell geregelt. Der Steinbruch durfte von Anfang an nur betrieben werden, wenn bestimmte Auflagen zugunsten des Landschaftsschutzes eingehalten wurden. Diese rechtliche Konstruktion – Landschaftsschutzgebiet mit Befreiungen für den Steinbruch – wurde bis in die heutige Zeit weitergeführt. Erst Ende 2017 wurde auf Antrag des Regionalverbands der Landschaftsschutz für den bestehenden Bruch und das geplante "Vorranggebiet Gesteinsabbau" aufgehoben.

Solange sich der anlagenbezogene Immissionsschutz nach § 16ff. der Gewerbeordnung und seinen Ausführungsbestimmungen richtete, galt der Betrieb eines Steinbruchs an sich aus der Sicht des Umweltschutzes nicht als besonders genehmigungsbedürftig; lediglich "Anlagen zum Brechen und Klassieren von in Steinbrüchen gewonnenem Gestein" wurden erfasst. Das änderte sich erst 1974 mit dem Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bzw. der 4. Verordnung dazu 1975, die "Steinbrüche, in denen Sprengstoffe verwendet werden" insgesamt der Genehmigungspflicht nach dem vereinfachten Verfahren unterwarf. Heute gilt dies erst ab einer Fläche von zehn Hektar.

Exkurs:
Auf der zivilrechtlichen Seite gab es zumindest seit 1948 Abmachungen zwischen der Gemeinde Dotternhausen als Grundbesitzer und dem Zementwerk. 1952 wurde ein neuer Vertrag geschlossen, der bis heute seine Wirkung entfaltet. Er gesteht dem Zementwerk nicht nur den Abbau bestimmter Parzellen zu (vorausgesetzt, die zuständige Behörde hat den Abbau genehmigt), er verleiht auch das Recht auf weitere Abbauabschnitte; diese müssen jedoch im Einvernehmen mit der Gemeinde festgelegt werden. Dabei sind ausdrücklich "auf der einen Seite die Rücksichtnahme auf die Belange des Naturschutzes, andererseits die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Abbaues" maßgeblich.

Die entsprechenden Verträge wurden Schritt für Schritt erweitert - bis 2014 insgesamt zehnmal. Der elfte Zusatzvertrag wurde unlängst vom Gemeinderat nach heftigem Streit abgesegnet. Alles in allem erwiesen und erweisen sich die Betreiber des Zementwerks als Meister der "Salamitaktik" ...

Anmerkung: Auch 1986 wurde angeblich ein solcher Vertrag geschlossen (Quelle: "Chronologie" der Rätinnen Elisabeth Menholz und Ilse Ringwald in der Einwohnerversammlung in Dotternhausen am 25.01.2017, zitiert nach Zollern-Alb-Kurier vom 26.01.2017) - evtl. im Zusammenhang mit dem Erweiterungsantrag des Zementwerks aus demselben Jahr. Einen solchen Vertrag gibt es allerdings nicht: Es gibt nur einen Vertrag von 1981 und der Folgevertrag stammt aus dem Jahr 2000.


Anträge, Genehmigungen, Verfahren

30.03.1977

Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs: Abbau von bis zu 16 Mio m³ Kalkstein auf ca. 30 ha. Festlegung einer Rekultivierung nach Vorgaben des Gutachtens vom Naturschutzbeauftragten OFR Stoffler vom 22.07.1972. (siehe Abbauplan unten links)

Quelle: Genehmigung vom 30.03.1977, Gründe S. 6

Teil der Genehmigung ist z.B. die Auflage, dass die Rekultivierung im Einvernehmen mit der Naturschutzstelle auf der Grundlage des Gutachtens von OFD Stoffler sukzessive dem Abbaufortschritt zu erfolgen hat.

02.02.1982

Änderungsgenehmigung hinsichtlich Rekultivierungsauflagen und Streichung der Ausgleichszahlung, weil Eingriff nach festgelegtem Rekultivierungsplan als "ausgeglichen" gilt. (siehe Rekultivierungsplan Variante 2 unten rechts)

Quelle: Änderungsgenehmigung vom 02.02.1982, Auflagen S. 3

Die Naturschutzverbände (und früher auch die Naturschutzbehörden) haben das immer so verstanden, dass diese Geländemodellierung erst nach Abschluss der Abbautätigkeit im Steinbruch und nach Erfüllung der übrigen im Rahmen der Rekultivierung genehmigten Abbauvorgänge vorgenommen werden darf, weil sie mit der "sanften Angleichung" ja hauptsächlich der optischen Eingliederung dienen soll.


Pläne hierzu (Vergrößerung mit Mausklick):


Abbauplan 1977

 


Rekultivierungsplan (Variante 2) 1982


Am 27.06.1984 wird die Landschaftsschutzverordnung "Großer Heuberg" neu gefasst und der gesamte Steinbruch verbleibt (wie schon seit 1939) innerhalb des Landschaftsschutzgebiets und genießt damit Bestandssicherung mit rechtsgültigen Ausnahmen von der Schutzgebietsverordnung.
Die Unterschutzstellung der gesamten Plettenberg-Hochfläche außerhalb des bestehenden Steinbruchs im Rahmen der Ausweisung eines Naturschutzgebiets scheitert am heftigen Widerstand der Firma Rohrbach und die Naturschutzbehörden beschließen, diesen Teil bis zur Vorlage eines endgültigen Rohstoffplans für Baden-Württemberg zurückzustellen. Die am 05.12.1984 erlassene Schutzverordnung für das "NSG Plettenkeller" reicht dann schließlich von der Hangkante aus auch nur noch ca. 100m auf die Hochfläche herein.


Die Rudolf Rohrbach KG Portlandzement reicht schon im Jahr 1986 erneut einen Erweiterungsantrag ein. Bei einer Besprechung am 14.11.1986 bekräftigen jedoch alle beteiligten Behörden und Naturschützer ihre seitherige Ablehnung jeglicher Süderweiterung und so wird der Antrag 1988 wohl aufgrund "fehlender Genehmigungsvoraussetzungen" zurückgestellt.

So ist auch folgerichtig im Landschaftsrahmenplan 1989 und im Regionalplan 1993 der Region Neckar-Alb der gesamte Bereich südlich des genehmigten Steinbruchs weiterhin als Vorrangbereich für Natur und Landschaftspflege ausgewiesen.

"Spannend" wird es dann ab 2004. Zitat von der Homepage des Regionalverbands: "Die Verbandsversammlung hatte am 20.07.2004 die Fortschreibung des Regionalplans Neckar-Alb beschlossen. Wie bei der Aufstellung des Regionalplans Neckar-Alb 1993 wurde auch bei dessen Fortschreibung der Landschaftsrahmenplan parallel erarbeitet. Die im Zuge der Erstellung des Landschaftsrahmenplans erarbeiteten Inhalte bildeten im Abwägungsprozess für die Festlegungen im Regionalplan eine wichtige Grundlage." (Quelle: → http://www.rvna.de)

In diesem Zusammenhang erhebt das Landesbergamt durch Befragung der Steinbruch-Betreiber den aktuellen Verfahrensstand und erhält hierbei die Auskunft von Holcim, wonach das Landratsamt am 26.08.1986 eine Erweiterungsgenehmigung erteilt habe. Eine "Erweiterungsfläche" ist auch in eine Karte eingetragen und dann (versehen mit Erhebungsdatum 16.11.2005) dem Regionalverband für das weitere Verfahren zur Kenntnis gegeben.


Quelle: Landesbergamt, Rohstoffgeologischer Kurzbericht zum Regionalplan, 2005

Wir halten an dieser Stelle fest:
Diese von Holcim gegenüber dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) angegebene
"Genehmigung vom 26.08.1986" gibt es nicht - sie ist ein Fake!

Trotzdem taucht die Falschinformation dann in der folgenden Regionalplanung auf, wo im Verfahren das seither zugunsten von Natur und Umwelt bestehende Vorranggebiet gekippt und in ein Vorrangebiet zur Sicherung von Rohstoffen verwandelt wurde. Ob diese Falschinformation das Regierungspräsidium dazu veranlasst hatte, von seiner seitherigen Linie abzuweichen und mit der Festlegung eines VRG Rohstoffsicherung einverstanden zu sein, bleibt letzten Endes Spekulation.

Das Verfahren zieht sich noch über mehrere Jahre hin und der schließlich fertiggestellte Regionalplan 2013 zeigt nun zweierlei: Das VRG Abbau wurde "geringfügig" vergrößert (= kurzfristig im Beteiligungsverfahren 2012 vom Landesbergamt nachrichtlich mitgeteilt) und das neue VRG Rohstoffsicherung reicht im Süden bis an die Grenze des NSG "Plettenkeller".

Noch wesentlich deutlicher wird das, wenn man sich die Karte im Umweltbericht auf S.86 anschaut:



Der südliche Teil der hier gelb unterlegten "konzessionierten Abbaufläche" ist nach unserem Verständnis nicht zum Abbau, sondern erst nach der End-Rekultivierung zur Geländemodellierung freigegeben. Man mag trefflich darüber streiten, ob ein zur Rekultivierung erforderlicher Teil-Abbau von Flächen rechtlich als "Genehmigung zum Abbau" bezeichnet werden darf. Das Landratsamt hat es aber letzten Endes so bestätigt.

Interessante Information aus dem Verfahren zum Regionalplan 2013
Die Gemeinde Hausen a.T. hatte am 19.06.2012 beantragt, die Ausweisung bzw. die Erweiterung des VRG Rohstoffsicherung zurückzunehmen. Dem Antrag wurde im Rahmen der Abwägung nicht stattgegeben.
Im Abwägungsbescheid ist hierzu zu lesen: "Der Regionalverband weist darauf hin, dass sich durch die Festlegung im Regionalplan kein Rechtsanspruch für den Rohstoffabbau ergibt. Eine Neubewertung der Situation vor Ort muss nach Abbau der bisher genehmigten Reserven in ca. 15-20 Jahren möglich sein."

Damit geht der Regionalverband offenbar davon aus, dass über eine Umwandlung des VRG Rohstoffsicherung in ein VRG Gesteinsabbau erst ab dem Jahr 2028 nachgedacht werden muss.

Dabei hatte Holcim bereits 2009 öffentlich angekündigt, dass 2010 ein weiterer Antrag auf Gesteinsabbau erarbeitet werde. (Quelle: "Chronologie" der Rätinnen Elisabeth Menholz und Ilse Ringwald in der Einwohnerversammlung in Dotternhausen am 25.01.2017, zitiert nach Zollern-Alb-Kurier vom 26.01.2017).

Und seither arbeitet das Büro AG.L.N an den Unterlagen, erhebt die Bestände von Pflanzen- und Tierarten ...

 


Die Fortsetzung kommt dann auch postwendend: Schon im Jahr 2015 beantragt der Regionalverband die Fortschreibung des Regionalplans 2013 und das u.E. unter zweifelhaften Umständen zustande gekommene VRG Rohstoffsicherung soll jetzt endlich, in Holcims Sinne "bestimmungsgemäß" und (wenigstens seit 2004) von langer Hand geplant, in ein VRG Gesteinsabbau umgewandelt und damit der Weg für den bereits 2009 angekündigten Erweiterungsantrag frei gemacht werden. Als sich dann relativ schnell herausstellt, dass sich ein solches Vorhaben nicht mehr mit den Zielen des Landschaftsschutzgebiets verträgt, wird zunächst beantragt, das gesamte "Holcim-Interessengebiet" aus dem LSG auszugliedern.

Doch diese beiden Geschichten (und die vielen "Irrungen und Wirrungen" mit den Bestandserhebungen und ihrer Beurteilung im Rahmen der Eingriffsbewertung) haben wir bereits an anderer Stelle dargestellt - nachzulesen → hier.


Unterdessen geht das Fakten-Schaffen munter weiter: Während das Landratsamt ab 2016 das Änderungsverfahren des LSG "Großer Heuberg" betreibt, baut Holcim schon mal fleißig nach Süden bzw. Südosten hin ab. Und als das offensichtlich wird, schiebt man im November 2016 noch schnell eine Änderungsanzeige nach: Von einer Süderweiterung, selbst vom Beginn einer Rekultivierung in diesem Bereich ist dort nicht die Rede. Dabei zeigen die Luftbilder, die den im November 2016 eingereichten Plänen zugrunde liegen, bereits eine deutliche Veränderung der Abbaugrenzen im Südosten.
Noch nicht einmal in den Karten der nächsten Änderungsanzeige vom Dezember 2018 kann man erkennen, dass in diesem Bereich mit einer "End-Rekultivierung" begonnen werden soll.


Quelle: Infoveranstaltung des Landratsamts über die Änderung des Landschaftsschutzgebiets am 17.03.2016 - der erkennbare Südrand des Abbaugeländes entspricht dem Einvernehmen mit dem Naturschutzbeauftragten Stoffler aus der ursprünglichen Genehmigung von 1977


Quelle: Änderungsanzeige Holcim vom 08.11.2016 (Konkretisierte Rekultivierungsplanung mit differenzierter Beschreibung der Rekultivierungsmaßnahmen bis 2018 - Detailplan nachgereicht, Luftbild zeigt denselben Abbaustand wie in den Plänen vom 08.11.2016)

Die "Rekultivierung nach Ende des Abbaus" im Südosten hat mit Abbauarbeiten über die festgelegte Südgrenze hinaus und dem Abschieben des Oberbodens bis nahe an die gelbe Linie bereits ohne Genehmigung (!!) begonnen (wie im Luftbild deutlich zu erkennen). Allerdings werden die zeitlichen Vorgaben in der alten Genehmigung von Juristen zwischenzeitlich nicht mehr als wörtlich zu verstehen angenommen. Das → Stoffler-Gutachten von 1974, das u.E. nach wie vor Teil der gültigen Genehmigung ist, wird von Holcim-Anwälten zwischenzeitlich als "überholte Stellungnahme ohne weitere Bedeutung" abgetan.


Quelle: Änderungsanzeige Holcim vom 12.12.2018 (Konkretisierte Rekultivierungsplanung mit differenzierter Beschreibung der Rekultivierungsmaßnahmen bis 2020)

Das Luftbild zeigt den denselben Abbaustand wie 2016 (wenn auch mit Weichzeichner "vernebelt"). Allerdings offenbart der beigefügte "Abbauplan bis 2020" bereits klar, wohin die Reise gehen soll: Die dunkelblau schraffierte Fläche (offiziell ebenfalls nur Teil der genehmigten Rekultivierung nach Ende des Abbaus) soll auf der 980m-Sohle abgebaut werden, die gelblich schraffierte Fläche ist (vorbehaltlich der Genehmigung des Abbauerweiterungsantrags von 2018!) für den Abbau noch im Jahr 2019 vorgesehen. Ohne einen Abbau dieser dunkelblau schraffierten Fläche wäre jedoch gar nicht an die gelblich schraffierte Fläche heran zu kommen. Hierfür gibt es jedoch gar keinen ordentlich dargestellten Abbauantrag. Im Erweiterungsantrag wird zwar quasi beiläufig in einem Satz die "Umwandlung" der Rekultivierungsfläche in eine Abbaufläche beantragt, doch die nun neu entstehende Abbaufläche ist weder zeichnerisch ordentlich dargestellt noch wird die damit entfallene Ausgleichsbilanz aus der alten Genehmigung in einer neuen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung berechnet.
Honi soit qui mal y pense! (= Ein Schuft, wer Böses dabei denkt! → Mehr dazu)


Quelle: Änderungsanzeige Holcim vom 12.12.2018 (wie oben)

Nachtrag: Im Februar 2019 wurde die dunkelblau schraffierte Fläche abgeschoben. Die hellblau schraffierten Flächen jedoch, offiziell Teil der Rekultivierungplanung "bis 2020" waren hingegen schon im Jahr 2016 abgesprengt (siehe Luftbild von 2016).

Zusatzinformation: Natürlich könnte man das alles auch in Google Earth anschauen. Dort sind Luftbilder vom 31.12.2010, vom 06.06.2015 und zuletzt vom 24.04.2017 zu finden. Aus Urheberrechtsgründen dürfen wir diese hier nicht zeigen. Wer Google Earth nutzt, könnte aber → diese Ortsmarkierung verwenden und dann mithilfe der Zeitleiste die Veränderungen selbst anschauen.


Erweiterungsantrag vom November 2018

Das Hufescharren hat ein Ende, als der Regionalverband in seiner Sitzung vom Juni 2018 die von Holcim ersehnten Änderungen endlich beschließt - trotz des Hinweises durch die Naturschutzverbände, dass man das Landratsamt in seiner Zuständigkeit für den Holcim-Erweiterungsantrag in einen Verbotstatbestand hinein planen lasse.

Drei dicke Ordner erhalten die Naturschutzverbände zur Stellungnahme und schnell wird klar, dass der Artenschutzteil, wie schon im Rahmen der Regionalplanverfahren, aus unserer Sicht schwere Mängel aufweist und vieles, was aus Naturschutzsicht als deutliches Konfliktpotenzial herausgestellt werden müsste, einfach heruntergespielt und abgeschwächt wird.

Besonders deutlich wird das im Zusammenhang mit den Angaben zur Vogelwelt, wo im vorgelegten Gutachten eine Reihe von Sachverhalten offenbar "übersehen" wurden. Glücklicherweise hatte der Hobby-Ornithologe Paul Dannecker vom NABU Oberes Schlichemtal aus Ratshausen 2018 fast jeden Tag mehrere Stunden auf dem Plettenberg verbracht ...

Am 25.02.2019 lehnen die Naturschutzverbände in ihrer Stellungnahme zum Verfahren die geplante Abbauerweiterung vollständig ab. Näheres hierzu ist jedoch bereits an anderer Stelle veröffentlicht. → Mehr

 


Abschließende Bemerkung: Wir haben uns bemüht, die uns zugänglichen Quellen nach bestem Wissen auszuwerten. Wir hoffen, im Zuge einer beantragten Akteneinsicht sogar noch weiteren "Ungereimtheiten" auf die Spur zu kommen. Sollten jedoch irgendwelche Inhalte sachlich falsch dargestellt sein, bitten wir um entsprechende Hinweise - sofern die Einwände berechtigt sind, werden wir das zeitnah ändern.
Und: Sollte sich jemand allzu sehr "auf den Schlips getreten" fühlen, so ist das zwar nicht in jedem Fall gänzlich unbeabsichtigt. Vor einer Straf­anzeige bitten wir jedoch trotzdem um Kontaktaufnahme: SIE erhalten die Möglichkeit zur Gegendarstellung und WIR können versehentlich fehlerhaft dargestellte Sachverhalte korrigieren. Das Thema ist für uns Naturschützer emotional stark besetzt - da kann ein Ton auch mal etwas daneben geraten. Wir bitten uns das möglichst nachzusehen.

Vielleicht ist ja aber auch alles ganz anders:
Alle seither durchgeführten Maßnahmen im Südosten und der jetzt bereits begonnene Abbau der blau schraffierten Fläche im Südwesten dienen tatsächlich ausschließlich der Endrekultivierung und es ist in Wirklichkeit gar kein weiterer Abbau geplant. Alles, was hierzu bereits umgesetzt wurde, einschließlich der umfangreichen Rodungsaktionen und der Abschiebung des Oberbodens dienen ausschließlich dazu, die Lebensbedingungen für Heidelerche (und Steinschmätzer) zu verbessern - ganz ähnlich, wie das auch in den Unterlagen für den Erweiterungsantrag formuliert ist. In dem Fall stellt sich natürlich alles gaaaanz anders dar und etliche Leute rund um die Firma Holcim haben in Wirklichkeit einen Orden verdient - selbst wenn das ständige Trainieren von Winkelzügen und Hakenschlagen vielleicht eine Ordens-Übergabe schwierig machen könnte. < /Satiremodus aus >


Materialien zum Download:

Hier sollen nun auch die von den Naturschutzverbänden den Behörden zur Verfügung gestellten und in ihrer Stellungnahme verwendeten Unterlagen veröffentlicht werden.

AG Schmetterlinge im Zollernalbkreis: Artenliste Schmetterlinge am Plettenberg 2013 bis 2018 (07.02.2019)

Naturschutzbüro Zollernalb, Herbert Fuchs: Vogelwelt auf der Hochfläche des Plettenbergs (14.02.2019)
    → Anlage 1: Beobachtungsgebiet mit Wegstrecke
    → Anlage 2: Brutvögel wertgebender Arten
    → Anlage 3: Beobachtungsdaten wertgebender Arten

Stellungnahme zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung durch Holcim (25.02.2019)
 


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