Immer wieder rufen besorgte Bürgerinnen und Bürger an und bitten um Informationen zum Thema Vogelgrippe.
Hier die häufigsten Fragen und Antworten:
1. Muss ich mir Sorgen vor einer Ansteckung mit der Vogelgrippe machen?
Die Vogelgrippe (besser: die Geflügelpest) ist eine Vogelkrankheit. Das Virus lebt in Darm und Schleimhäuten hauptsächlich von Hühnern und Entenvögeln. Das Virus ist deshalb vor allem für Hausgeflügel (Hühner, Gänse, Enten) gefährlich. Eine Ansteckung des Menschen erfolgt nur sehr selten und nur dann, wenn der Mensch in sehr engen Kontakt mit infizierten Vögeln und ihren Ausscheidungen gerät. Das ist vor allem in Ländern der Fall, wo Hühner und Enten auch in die Wohngebäude gelangen. In Mitteleuropa hat sich bisher niemand angesteckt. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist bisher noch nie vorgekommen. Abgesehen von dem Ausbruch der Tierseuche auf Rügen sind bisher nur wenige Einzelfälle dokumentiert worden - auch in Baden-Württemberg.
2. Soll ich mein Vogelhäuschen abbauen und die Winterfütterung einstellen?
An das Vogelhäuschen kommen zumeist Singvögel, Spechte und Tauben. Sie sind, wie schon gesagt, nicht von der Vogelgrippe betroffen. Trotzdem sollte das Vogelhäuschen hygienisch einwandfrei sein. Wenn kein hoher Schnee liegt, sollte man ab Mitte März die Winterfütterung ohnedies einstellen, da dann üblicherweise genügend natürliche Nahrungsquellen vorhanden sind.
3. Muss ich Angst vor Vögeln im Garten haben und deshalb Schwalbennester und andere Nisthilfen beseitigen?
In unseren Gärten und an unseren Häusern leben Singvögel (Amsel, Star, Meisen, Spatz usw.), Mauersegler und Spechte. Diese Vögel sind von der Vogelgrippe nicht betroffen. Man kann sich also weiterhin am Gesang und den Farben unserer Gartenvögel erfreuen. Wenn Sie Schwalbennester entfernen, machen Sie sich sogar strafbar.
4. Was ist, wenn jetzt die Zugvögel zurück kommen?
Die Experten sind sich inzwischen darüber einig, dass Zugvögel bei der Ausbreitung der Viren nur eine untergeordnete Rolle spielen können. Spätestens seit dem Ausbleiben der Krankheit in afrikanischen Überwinterungsgebieten und fehlender "Spuren" entlang der Hauptzugrouten dürfte klar sein, dass die Risiken einer Einschleppung durch die im Frühjahr aus ihren Winterquartieren zurückkehrenden Zugvögel als gering einzustufen sind.
5. Ich habe einen toten Vogel entdeckt, was soll ich tun?
Wenn Sie an einer Stelle mehrere tote Großvögel (Greifvögel, Enten, Schwäne, Gänse) entdecken, sollten Sie auf jeden Fall das zuständige Landratsamt oder die Polizei informieren und die Tiere einfach liegen lassen. Wenn Ihr Kind einen toten Vogel oder Kot eines Wasservogels angefasst hat, ist das kein Grund zur Panik. Halten Sie aber die normalen Hygieneregeln ein (Hände waschen).
6. Meine Katze hat einen Vogel gefangen, kann ich mich jetzt anstecken? Werden meine Katze oder mein Hund krank?
Katzen können nur dann an der Vogelgrippe erkranken, wenn sie hohe Virusdosen aufnehmen, beispielsweise, weil sie einen erkrankten Vogel erbeuten und fressen. Katzen fangen aber überwiegend Singvögel, die von der Vogelgrippe nicht betroffen sind - das Infektionsrisiko ist also für die meisten Katzen vernachlässigbar. Generell sollte man aber aus Hygienegründen bei einem Kontakt mit toten Kleinvögeln oder anderen toten Kleintieren, die von Katzen ins Haus gebracht werden, so vorgehen: Kleinvögel mit Gummihandschuhen in eine Plastiktüte geben, zuknoten und in die Restmülltonne werfen (anschließend Hände waschen).
Hunde sind bislang weltweit noch nicht an der Vogelgrippe erkrankt. In Sperrgebieten sind aber trotzdem die Gebote einzuhalten, Katzen im Haus und Hunde an der Leine zu halten, um jedes auch noch so geringe Restrisiko auszuschalten.
7. Ich habe zuhause Kanarienvögel und Papageien? Können die sich anstecken?
Solche Haustiere sind zum einen für eine Ansteckung mit der Vogelgrippe nicht anfällig, außerdem kommen sie nicht mit Wildvögeln in Kontakt und können sich deshalb nicht anstecken. Manchmal sind aber Papageienvögel aus "zweifelhaften Quellen" mit der Ornithose infiziert - kaufen Sie deshalb Tiere immer nur bei amtlich kontrollierten Tierhändlern.
8. Können Geflügelfleisch und Eier weiterhin unbedenklich verzehrt werden?
Die deutschen Hausgeflügelbestände sind frei von Geflügelpest. Die von den Regierungen getroffenen Maßnahmen sind aus Vorsorge erlassen worden, um ein Übergreifen des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern. Das bedeutet, dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden können. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Durch das Kochen oder Braten von Eiern wird der Erreger jedoch abgetötet. Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen.
9. Ist im Sommer mit einem Badeverbot zu rechnen, weil kranke Vögel das Wasser verschmutzt haben?
Grippeviren überleben außerhalb des Vogelkörpers nur wenige Stunden bis Tage - je höher die Temperaturen sind, desto kürzer. Auch wird das Virus durch UV-Strahlung inaktiviert. Das Risiko wird als gering erachtet, da beim Wasser in Badeseen ein hoher Verdünnungseffekt besteht. Dies gilt auch für andere Viruskrankheiten. Die bisher erhobenen Daten zeigen, dass für eine Infektion beim Menschen die Aufnahme einer hohen Virusdosis erforderlich ist, die in diesen Gewässern bei weitem nicht erreicht werden.
10. Sollte ich Urlaubsfahrten in Gebiete absagen, in denen die Vogelgrippe nachgewiesen wurde?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat darauf hingewiesen, dass noch nie ein Erkrankungsfall nach Kontakt zu Wildvögeln beobachtet worden ist. Es gibt daher keinen Grund, nicht nach Rügen oder in andere Gebiete zu fahren, in denen infizierte Wildvögel beobachtet wurden. Es gibt auch keine Reisewarnung der WHO oder des Auswärtigen Amtes, nicht mehr in die viel stärker betroffenen Gebiete Asiens zu reisen (siehe auch ein Merkblatt des Auswärtigen Amtes zur Vogelgrippe unter www.auswaertiges-amt.de).
Als Vorsichtmaßnahme sollte man aber Vogelmärkte, vor allem in Südostasien, meiden. Auch für Urlaubsländer gilt: Tote Vögel nicht anfassen! Und noch viel wichtiger: Keine lebenden oder toten Vögel oder andere tierische Produkte aus den Urlaubsländern mitbringen. Wer einen exotischen Vogel ohne gültige Papiere nach Deutschland einführt, macht sich strafbar und muss mit empfindlichen Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen.
11. Und wenn die Vogelgrippe doch in Geflügelfarmen auftaucht?
Das Robert-Koch-Institut stellt klar: "Sollten Ausbrüche von Vogelgrippe auch in Deutschland bei Nutzgeflügel auftreten, wären in erster Linie Beschäftigte in der Geflügelindustrie und Tierärzte in den Betrieben gefährdet, die sich entsprechend schützen müssten; für die breite Bevölkerung wird kein Risiko gesehen."
12. Wo kann ich mich noch informieren?
Die NABU-Infoseite zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter www.nabu.de.
Die Stellungnahme der Vogelwarte Radolfzell - hier
zum Download.
Die WELT hat zwei sehr lesenwerte Essays von Josef H. Reichholf zum Thema abgedruckt. Lesen Sie Teil 1
und Teil 2. Auf Anforderung senden wir Ihnen diese beiden Aufsätze gerne auch per eMail zu.
Weitere Informationen auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit).
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