Immer wieder erreichen uns Anfragen von besorgten
Mitmenschen, die darüber klagen, dass ihre Nachbarn oder die Stadt
oder sonst jemand mitten in der Brutzeit Bäume fällen oder
in größerem Umfang Hecken schneiden. Deshalb hier die Rechtslage:
Der § 39 Bundesnaturschutzgesetz schreibt im Absatz 5 unter Ziffer 2, es sei verboten
"Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."
Weiter heißt es, die Verbote gelten nicht für behördlich
angeordnete oder solche Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. → Link zum Gesetzestext
Im Klartext heißt das für uns: Eine Rodung ist nur außerhalb
dieser Zeit erlaubt, es sei denn, dass nachweislich keine Vogelbruten
gefährdet sind - was es aber nachzuweisen gilt.
Was wir den Anrufern raten? Tja, im Notfall eben Anzeige erstatten.
Mein Nachbar will, dass ich meine Hecke entferne. Was soll ich tun?
Zum Nachbarschaftsrecht geht's hier weiter...
zurück
|